Chemikalienmanagement

Hersteller müssen ihre Kommunikation zu gefährlichen Chemikalien in Alltagsprodukten stark nachbessern!

Internationale Pilotstudie der Europäischen Chemikalienagentur zeigt:

Hersteller müssen ihre Kommunikation zu gefährlichen Chemikalien in Alltagsprodukten stark nachbessern!

Kleidung, Schuhe, Heimtextilien, Kabel und elektronische Gegenstände, Plastik, Gummi und Teppiche, diese Gegenstände können Substanzen, sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substances of Very High Concern) enthalten, die unsere Gesundheit und der Umwelt schaden können.

Welche Stoffe das sind und in welchen Konzentrationen diese auftreten können, wollte das Forum der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA: European Chemicals Agency) genauer wissen. Deshalb hat es in 15 Ländern eine Pilotstudie unternommen und 682 Artikel von 405 verschiedenen Herstellern detaillierter untersucht.

Das Forum kam zu dem Ergebnis, dass 12% der untersuchten Artikel besonders besorgniserregende Substanzen in Konzentrationen über dem erlaubten Grenzwert (> 0.1 Gewichtsprozent) enthielten.

Dabei waren Weichmacher, welche das Hormonsystem stören können, in 51 Artikeln enthalten und kurzkettige Chlorparaffine in 12 Artikeln. Für diese beiden Substanzgruppen war dies vor allem der Fall in weichen Plastikmaterialien wie PVC. Die Substanz Azodicarbonamid, die Allergien und Atembeschwerden auslösen kann, wurde in 12 Artikeln in Konzentrationen über dem Grenzwert nachgewiesen, vor allem in aufgeschäumten Materialien wie Yogamatten und Polstern aus Hockeyhelmen. In weiteren Artikeln wurden außerdem weitere SVHC nachgewiesen, ebenso über den zulässigen Grenzwerten: Blei, Cadmium, Bisphenol A und bromierte Flammschutzmittel.

Hersteller haben eine Auskunftspflicht, so ist es in der REACH Verordnung der EU im Artikel 33 festgelegt. Das bedeutet, dass KonsumentInnen das Recht haben, Hersteller nach den Inhaltsstoffen ihrer Artikel zu fragen und diese die Pflicht, innerhalb von 45 Tagen zu antworten – falls diese Artikel gefährliche Substanzen enthalten. So hat das Forum in ihrer Studie die Hersteller nach Auskunft gebeten und musste feststellen, dass die große Mehrheit der Zulieferer in den Lieferketten keine oder nur unzureichende Informationen geben konnten. Von den Herstellern und Zulieferern, bei denen Artikel mit besonders besorgniserregenden Stoffen festgestellt worden waren, konnten nur 11% zufriedenstellend Auskunft geben.

Konkret heißt das: es ist noch ein weiter Weg bis die REACH Verordnung greifen wird und VerbraucherInnen mit vollständig transparenten Informationen rechnen können!

Um den Prozess zu beschleunigen, wurde die App „Scan4Chem“ von einem internationalen Projekt (genannt „AskREACH“) unter Leitung des Umweltbundesamts und Teilnahme des Baltic Environmental Forum Deutschland entwickelt. Mit dieser App können VerbraucherInnen den Barcode von Produkten scannen und direkt Anfragen an die Hersteller senden.

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