Im Rahmen unseres Interreg Projektes Baltic Sea2Land wurde kürzlich ein umfassendes Rechtsgutachten zur Direktbelieferung von Stromverbrauchern auf der Insel Fehmarn mit lokal erzeugtem Windstrom durch externe Energierechtsexperten erstellt. Dieses Gutachten analysiert detailliert die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, den vor Ort erzeugten Strom aus den dortigen Windenergieanlagen lokal und klimafreundlich auf der Insel zu nutzen.
Fehmarn verfügt bereits heute über eine Vielzahl von Windenergieanlagen, die jährlich große Mengen grünen Stroms produzieren, ein Vielfaches des lokalen Verbrauchs. Bisher wird der überwiegende Teil dieses Stroms jedoch nicht auf der Insel selbst verbraucht, sondern ins Festlandsnetz eingespeist und dort vermarktet.
Wesentliche Herausforderungen sind vor allem technische Kapazitätsgrenzen im örtlichen Stromnetz sowie komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, die eine direkte Versorgung von lokalen Verbrauchern bislang erschweren bzw. verhindern.
Das Gutachten zeigt auf, unter welchen Bedingungen eine physische Direktversorgung von Verbrauchseinrichtungen – etwa Wärmepumpen, Ladestationen für E-Mobilität oder den Fährbetrieb nach Dänemark – möglich ist, ohne die Förderfähigkeit der Windanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu gefährden. Dabei spielt die räumliche Nähe zwischen Erzeugungsanlage und Verbraucher eine zentrale Rolle: So kann bei einer Versorgung in unmittelbarer Nähe und ohne Nutzung eines regulierten Netzes die EEG-Förderung erhalten bleiben. Besondere Vorteile ergeben sich, wenn Windparkbetreiber ihre eigenen Verbrauchseinrichtungen wie z.B. Wärmepumpen oder E-Tankstellen betreiben, da hier kaum Förderverluste drohen.
Ebenso betrachtet das Gutachten die Frage der Netzregulierung und mögliche Risiken, etwa wenn mehrere unterschiedliche Verbraucher an dieselbe Infrastruktur angeschlossen werden. Es zeigt auf, dass eine solche Konstellation schnell zu einer Einstufung der Leitungen als reguliertes Verteilernetz führen könnte, was strengere gesetzliche Auflagen mit sich bringt.
Darüber hinaus beleuchtet das Gutachten praktische Aspekte wie die passende Vertragsgestaltung für Stromlieferungen, steuerliche Auswirkungen sowie die Herausforderungen durch Redispatch-Maßnahmen zur Netzstabilisierung. Gerade bei Eigenversorgung bestehen hier teilweise technische und regulatorische Vorteile.
Mit seinen umfassenden rechtlichen Einblicken schafft das Gutachten eine wichtige Grundlage, um innovative und rechtssichere Geschäftsmodelle für die Nutzung von lokal erzeugtem Windstrom auf Fehmarn zu entwickeln. Dieser Schritt ist essenziell, um die ambitionierten Klimaziele der Insel zu erreichen und einen Beitrag zu einer nachhaltigen regionalen Energiezukunft zu leisten.

Die Aktion wird durch das Interreg Baltic Sea Region Programm 2021-2027 unterstützt – durch den Subventionsvertrag für das Projekt #C018 Baltic Sea2Land von Interreg Baltic Sea Region.



